- Effektivlohn
- Ef|fek|tiv|lohn 〈m.; -(e)s, -löh|ne〉 tatsächlich bezahlter Lohn, der mindestens mit dem Tariflohn übereinstimmt, im Allgemeinen aber Sonderleistungen enthält
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Ef|fek|tiv|lohn, der:wirklich gezahlter Lohn, der aus Tariflohn u. übertariflichen Zahlungen sowie zusätzlichen Leistungen (Prämien, Fahrgelderstattung o. Ä.) besteht.* * *
Effektivlohn,Bezeichnung für den vom Arbeitgeber tatsächlich gezahlten Lohn. Er besteht aus dem Tariflohn, den Überstundenvergütungen und übertariflichen Zuschlägen. Im Vergleich zum Tariflohn, der für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wird, kann der Effektivlohn vom Unternehmen in Abhängigkeit von den gegebenen Bedingungen (z. B. Arbeits-, Absatzmarkt) flexibel festgelegt werden. Der Effektivlohn liegt in der Regel über dem Tariflohn, da dieser nur einen Mindestlohn darstellt. Die Differenz zwischen Effektivlohn- und Tariflohnentwicklung wird als Lohndrift bezeichnet.* * *
Ef|fek|tiv|lohn, der: wirklich gezahlter Lohn, der aus Tariflohn u. übertariflichen Zahlungen sowie zusätzlichen Leistungen (Prämien, Fahrgelderstattung o. Ä.) besteht.
Universal-Lexikon. 2012.